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Einreisebestimmungen USA



  
  © Nussjeck / PIXELIO
Neue US-Einreisebestimmungen: Seit dem 15.09.2010 kostet die Beantragung der ESTA (elektronische Einreiseerlaubnis) pro Person 14 US-Dollar.

Seit dem 12.01.2009 ist eine elektronische Einreiseerlaubnis, genannt ESTA, nötig.

Seit dem 30.09.2004 werden von jedem Reisenden bei der Einreise die Fingerabdrücke genommen und ein Digitalfoto erstellt.
  Einreise ohne Visum
  Einreise mit Visum


  


 Einreise ohne Visum
Stand: Oktober 2010

Alte Pässe, deren Gültigkeitsdatum noch nicht abgelaufen ist, werden weiterhin bei der visafreien Einreise akzeptiert.
Pässe, die nach dem 26. Oktober 2009 ausgestellt wurden, müssen ein digitales Foto oder einen Chip mit biometrischen Merkmalen aufweisen.

Deutsche Staatsangehörige nehmen am „Visa Waiver“ Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von 90 Tagen ohne Visum in die USA einreisen.

Nötig für die Einreise ist eine elektronische Einreiseerlaubnis (Electronic System for Travel Authorization -ESTA-).
Diese muss vor der Einreise im Internet beantragt werden, die US-Behörden empfehlen mindestens 72 Stunden Vorlauf vor Reiseantritt. Die Kosten von 14 US-Dollar pro Person müssen via Internet über eine Kreditkarte gezahlt werden, alternativ kann die Beantragung auch über ein Reisebüro vorgenommen werden.
Das Online-Formular dazu bekommen Sie auf der Website https://esta.cbp.dhs.gov

Die grünen Formulare, die früher im Flugzeug verteilt wurden, gibt es nicht mehr. Versäumt man die rechtzeitige Beantragung der Einreisegenehmigung oder erhält man eine Ablehnung, ist eine Einreise in die USA zunächst nicht möglich. Die eventuelle Verweigerung der Einreisegenehmigung erfolgt ohne eine Begründung.

Für die Erteilung der Einreisegenehmigung, welche im Normalfall dann eine Gültigkeit von zwei Jahren für beliebig viele Reisen in die USA hat, müssen persönliche Daten eingetragen und eine Reihe von Fragen beantwortet werden. Dazu gehören:

Daten zur Person:
  • Geburtsdatum,
  • vollständiger Name,
  • Anschrift,
  • Staatsbürgerschaft,
  • Geschlecht,
  • freiwillig: Telefonnummer, für eventuelle Rückfragen,
  • freiwillig: E-Mail-Adresse, da man die Einreisegenehmigung auf diesem Weg unkompliziert zugestellt bekommen kann.

Daten des noch mindestens 3 Monate gültigen, bordeauxroten Reisepasses:
  • Ausstellungsdatum,
  • Ablaufdatum,
  • Reisepassnummer,

Daten der geplanten Reise:
  • Fluggesellschaft oder Schifffahrtsgesellschaft,
  • Flugnummer,
  • Ort der Abreise, wobei hier die letzte Stadt vor dem direkten Flug in die USA anzugeben ist. Also bei einem Zwischenstopp die Stadt des Zwischenstopps,
  • Zieladresse in den USA, z.B. Hotel,
  • Angaben zum Rückflugticket.

Außerdem werden Fragen bezüglich der Gründe der Reise, eventuell vorhandener Vorstrafen, eventuellem Drogenkonsum und auch zum Gesundheitszustand, z.B. ansteckende Krankheiten, Behinderungen usw. gestellt.

Die Einreisegenehmigung muss griffbereit bei den Reisepapieren aufbewahrt werden.
Auch die Erfüllung der obigen Kriterien und Ausstellung der Einreisegenehmigung begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise treffen die zuständige US-Grenzbeamten. Die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer wird ebenfalls von US-Grenzbeamten individuell festgelegt und soll dem Reisezweck entsprechen. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – etwa, wenn sich die Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich.

Bei Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.




 Einreise mit Visum


Ein Visum ist nötig, wenn Sie
  • planen länger als 90 Tage in den USA zu verbringen,
  • nur einen vorläufigen Reisepass besitzen,
  • eine der o.g. Voraussetzungen für die Erteilung einer elektronischen Einreiseerlaubnis nicht erfüllen,
  • nicht als Tourist, Geschäftsreisender oder zum Transit einreisen,
  • vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
  • den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
  • an einem Austauschprogramm teilnehmen,
  • eine Forschungsarbeit durchführen,
  • in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
  • nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien).

Wenn Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde BCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen.

Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.


Quelle: www.auswaertiges-amt.de, Stand 11.02.2009







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